Lufttemperatur 30°C
  Schwimmbecken 28°C
  Kinderbecken 31°C
  Whirlpool 34°C
  Toboggan 28°C


Weitere Informationen erhalten Sie via E-Mail:
bazen@sb-sokolov.cz

 


Infobox

Unsere Partner :
www.plavani-sipka.cz

 


Der im Jahr 2005 durchgeführte Anbau des Hallenbads wurde aus dem Fonds der Europäischen Union mitfinanziert.



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Vorschriften


Vorschriften-Hallenbad
Vorschriften Sauna


Hallenbad Sokolov

Betreiber: Sokolovská bytová s.r.o.

Besucherordnung

des Hallenbads in Sokolov

Artikel I

Eintritt ins Hallenbad

1. Der Eintritt ins Hallenbad ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte, ggf. Chip-Karte gestattet, die während der Öffnungszeiten an der Kasse (im Vorraum des Hallenbads) gegen Bezahlung erhältlich ist.

2. Soweit die Kapazität des Hallenbads gefüllt ist (250 Personen im Schwimmbecken, 12 Besucher in der Sauna), ist der Eintritt vorübergehend – bis das Hallenbad entsprechend frei gemacht wurde - geschlossen.

3. Kinder dürfen das Hallenbad nur in Begleitung einer mindestens 18-jährigen Person besuchen.

4. Durch den Ankauf einer Eintrittskarte sowie den Durchgang durch die Drehtür unterzieht/unterwirft sich jeder Besucher freiwillig den Bestimmungen dieser Besucherordnung und hat die Anweisungen aller verantwortlichen Mitarbeiter des Hallenbads zu beachten.

5. Jeder Besucher hat das Hallenband über die Drehtür mit einer gültigen Eintrittskarte zu verlassen. Sollte die zeitbedingte Gültigkeit der Eintrittskarte vor dem Verlassen des Hallenbads erloschen sein, so ist von dem Besucher der Fehlbetrag an der Kasse nachzuzahlen.

Artikel II

Ausschluss eines Hallenbad-Besuches

1. Der Eintritt ins Hallenbad ist alkoholisierten Personen, Personen unter Einfluss von Rauschgift, bzw. allen Personen mit einer die anderen Sauna-Besucher gefährdenden Krankheit, Personen mit Fieber, Entzündung der Augenbindehaut, Hautausschlag, einer vereiterten Wunde oder eitrigem Ausfluss, Überträgern von Darmkrankheiten sowie verlausten Personen nicht gestattet. Nicht gestattet ist der Eintritt auch Personen unter Quarantänenschutz wegen einer Infektionskrankheit in einer Gemeinschaft, den Mitgliedern einer Familie, in der eine ansteckbare Krankheit ausgebrochen ist und der Kranke von den anderen nicht isoliert wird.

2. Der Schwimmbadbesuch ist für Kinder unter 1 Jahr nicht gestattet.

3. Ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgelds wird aus der Sauna derjenige Besucher verwiesen, der diese Besucherordnung trotz Vermahnung verletzt oder die Anweisungen des verantwortlichen Hallenbad-Personals nicht befolgt bzw. sich anderweitig anstandswidrig und störend verhält. Sollte der Besucher in einem solchen Falle das Hallenbad auf Auffordern hin nicht verlassen, kann er von einer verantwortlichen Person des Hallensbads ausgeführt werden, bzw. es können die Sicherheitsorgane eingeschaltet werden.

Artikel III

Betriebsanweisungen für die Hallenbad-Besucher

1. Der Besucher übt nach dem Betreten des Hallenbads folgendes in der angegebenen Reihenfolge aus:

- Ankauf einer gültigen Eintrittskarte bzw. Einlösung des Abonnements

- Übernahme eines zum Absperren des Kleiderschrankes bestimmten Schlosses inkl. Schlüssel gegen Pfand-Geld

- Durchgang durch die Drehtür

- Ausziehen von Schuhen an der vorgesehenen Stelle

- Benutzung des Kleiderschrankes oder eines Umkleideraumes für Gruppen

- Duschen und Waschen mit Seife ohne Badebekleidung

- Abtrocknen vor dem Betreten des Schwitzraumes

- Benutzung des Schwimmbeckens bzw. der Sauna oder des Familienstudios (R-Studio)

2. Der Besucher hat an der dafür vorgesehenen Stelle seine Schuhe auszuziehen und diese in eine Tüte zu geben. Die Schuhe sind anschließend mitzunehmen und im Kleiderschrank bzw. im Umkleideraum für Gruppen zu verwahren.

3. Das Aus- und Anziehen ist lediglich in den entsprechenden Umkleideräumen für Herren und Damen gestattet. Die Bekleidung darf nur in den Kleiderschränken bzw. im Umkleideraum für Gruppen abgelegt werden. Der Eintritt in die Umkleideräume ist den gegengeschlechtlichen Personen untersagt.

4. Aus hygienischen Gründen hat jeder Besucher nach dem Verlassen der Umkleideräume das WC sowie die Duschen zu benutzen. Beim Duschen hat sich jeder ohne Badebekleidung gründlich einzuseifen und sauber zu duschen. Das Duschen mit der Badebekleidung gilt als ungründlich und unausreichend, die Seife hält sich in der Badebekleidung fest und verunreinigt anschließend sehr das Wasser im Schwimmbad.

5. Jeder Besucher hat eine anständige und saubere Badebekleidung zu tragen. Er hat die Grundsätze eines sittlichen und anständigen Verhaltens zu wahren. In Unterhosen oder Slips darf nicht ins Wasser gestiegen werden. Für Kinder ab 1 Jahr sind gummibandsichere Badehöschen obligatorisch.

6. Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung des Schwimmbeckens ohne Aufsichtspersonal nicht zulässig. Nichtschwimmer und Schlechtschwimmer dürfen nur an den für Nichtschwimmer vorgesehenen Stellen baden. Im Interesse der eigenen Sicherheit ist jede Entscheidung des verantwortlichen Personals zu befolgen.

7. Alte bzw. körperlich behinderte Personen haben sich auf den nassen rutschunsicheren Flächen im ihrem Eigeninteresse vorsichtig zu bewegen und ein Ausrutschen, ggf. Unfall zu vermeiden. Der Betreiber des Hallenbads ist für keine Schäden, Verletzungen und Unfälle verantwortlich, die sich die Besucher durch ihr eigenes unvorsichtiges Verhalten oder Nichtbeachtung dieser Besucherordnung zugefügt haben.

8. Die Besucher haben die Ausstattung des Hallenbands zu schonen und nicht zu beschädigen, sowie sparsam mit dem Wasser umzugehen. Die Besucher haben alle Schäden oder Verluste zu decken, die vollständig oder teilweise durch sie an der Ausstattung des Hallenbads bzw. am Vermögen von Dritten verursacht wurden. Jeder Besucher hat für den Verlust eines ausgeliehenen Gegenstandes einen Schadensersatz zu erbringen.

9. Größere Geldbeträge, Wertsachen und Vermögensgegenstände hat jeder Besucher in einem Schließfach abzulegen. Die Verwahrung von Gegenständen wird kostenlos angeboten, ein Pfand-Geld für die Anmietung des Schließfaches beläuft sich auf 50,-- Kč. Alle im Hallenbad gefundenen Sachen sind an der Kasse abzugeben, dort erfolgt umgehend eine Eintragung ins Buch der Findsachen.

Artikel IV

Untersagte Tätigkeiten im Hallenbad

1. Im gesamten Hallenbad herrscht ein strenges Raucherverbot.

2. Das Betreten von gegengeschlechtlichen Räumlichkeiten ist untersagt, ebenso das Betreten von Räumlichkeiten, die für das Personal oder andere Personen (z.B. Behinderte) bestimmt sind.

3. Die Umkleideräumlichkeiten und das Hallenbad sind nur mit ausgezogenen Schuhen zu betreten.

4. Es ist jede Handlung untersagt, die die Personensicherheit und Ordnung im Hallenbad stört oder mit Lärm belästigt.

5. Der Eintritt ins Hallenbad ist ohne voriges Duschen und Waschen mit Seife ohne Badebekleidung nicht gestattet. Der Eintritt ist nur mit Badebekleidung gestattet.

6. Ins Hallenbad dürfen keine Kaugummi, Glassachen, scharfkantige und sonstige die Sicherheit der Besucher gefährdende Gegenstände hineingetragen werden.

7. Speisen und alkoholische oder alkoholfreie Getränke dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Stellen eingenommen werden.

8. Ins Hallenbad dürfen keine Tiere mitgebracht werden.

9. Rasieren, Maniküre, Pediküre, Zähneputzen, Dauerwelle oder Haarfärben sind im Hallenbad untersagt.

10. Das Spucken auf den Boden oder ins Wasser ist untersagt.

11. Im Hallenbad darf man nicht laufen, einander untertauchen, andere ins Wasser stürzen oder werfen, ins Wasser springen (außer dafür vorgesehenen Stellen – Startplätze oder Springbrett) sowie sich gegenseitig mit Wasser bespritzen oder andere Besucher durch plantschen belästigen.

12. Das Urinieren ins Wasser ist strengstens verboten, ebenso das Mund- und Nasenspülen im Wasser, beim Baden Hautcreme oder Salben zu benutzen und das Wasser oder die Hallenbadräumlichkeiten sonst zu verunreinigen.

13. Die Benutzung eigener Elektrogeräte, die Ausstattung des Hallenbads zu versetzen, die Noteinrichtungen oder Erste-Hilfe-Rufe zu missbrauchen ist untersagt.

14. Die Verstellung von Heizreglern, lufttechnischen, elektrischen und sonstigen Einrichtungen ist untersagt.

Artikel V

Abschließende Bestimmungen

1. Für die Erste-Hilfe-Leistung bei Unfällen und Übelkeit im Hallenbad ist die dafür vorgesehene und sichtlich ausgeschilderte Erste-Hilfe-Stelle – Raum des Schwimmmeisters – bestimmt. Die Erste-Hilfe wird kostenlos geleistet. Der Erste-Hilfe-Kasten befindet sich im Raum für das Sauna-Personal.

2. Der Betroffene hat bei jedweder Verletzung oder Übelkeit die übrigen Besucher um Hilfe zu bitten, die wiederum einen zuständigen Mitarbeiter des Hallenbads zu rufen haben und bei der Hilfeleistung behilflich sind.

3. Eine Verletzung dieser Besucherordnung kann strafrechtlich verfolgt werden.

4. Diese Besucherordnung – Kurordnung ist für alle Besucher der Sauna und alle im Hallenbad arbeitenden Mitarbeiter verbindlich.

Gültigkeit ab 1. August 2013

Ausgearbeitet von: Karel Koutecký, Leiter des Hallenbads

Genehmigt durch: Ing. Karel Rambousek, Prokuristen der Gesellschaft

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